§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für das Rechtsverhältnis zwischen Torsten Nixdorf "Der PodMaster", Champagne 6, 42781 Haan (folgenden auch „PodMaster“ genannt) und Kunden oder Nutzern der Webseite www.podmaster.de.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn PodMaster in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die vereinbarten Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsgegenstand – Vertragsschluss

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Produktion audiovisueller Werke wie z.B. Original Podcasts, Corporate Podcasts, Branded Podcasts, gesponserte Podcasts, Personality Podcasts und deren Foto- und Videobegleitung zur Nutzung im Internet und auf weiteren anderen audiovisuellen Medien, sowie darüber hinaus die Durchführung von Workshops, Seminaren, Schulungen, Trainings und Webinaren. Die angebotenen Workshops, Seminare, Schulungen, Trainings und Webinare sind Dienstleistungen von PodMaster und beinhalten keine Leistungskontrolle.

(2) Der konkrete Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

(3) Die Vertragsparteien vereinbaren Inhalt und Umfang der Podcastproduktion oder Dienstleistung. Grundlage des Vertragsgesprächs und Angebots sind Produktionsstandards von PodMaster. Beispiele für Produktionsstandards werden dem Kunden im Vorgespräch gezeigt oder können auf der Internetseite von PodMaster betrachtet werden. Diese Beispiele repräsentieren verschiedene Standards, die sich hinsichtlich Umfangs und Ausstattung der Produktion unterscheiden. Die Wahl des Standards, für den der Kunde die Podcastproduktion oder Dienstleistung einsetzen will, wird in der Regel durch den beabsichtigten Verwendungszweck bestimmt und im Angebot schriftlich festgehalten. Die Produktionsstandards bilden grundsätzlich den Maßstab für den vertraglich geschuldeten Umfang der vereinbarten Produktion.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die auf der Webseite www.podmaster.de oder offline anderweitig dargestellten Produkte und Dienstleistungen von PodMaster stellen eine Aufforderung zur Abgabe einer unverbindlichen Kundenanfrage dar. Kundenanfragen können über das entsprechende Kontaktformular, per E-Mail oder schriftlich an PodMaster gerichtet werden.

(2) Nach Bearbeitung der Kundenanfrage wird dem Kunden ein Angebot übersendet. PodMaster hält sich für eine Dauer von 14 Tagen an das Angebot gebunden.

(3) Zum Vertragsschluss kommt es, wenn der Kunde das Angebot von PodMaster per E-Mail oder schriftlich annimmt.

(4) Nach Vertragsschluss wird der Angebotstext und die Annahmeerklärung bei PodMaster gespeichert.

§ 4 Leistungsumfang – Entwicklungsphase/Storyboard – Umsetzungsphase

(1) Umfang und Beschaffenheit der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem durch eine Bestellung bestätigten Angebot und der entsprechenden schriftlichen Leistungsbeschreibung in Form eines Storyboards, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Bei Podcastproduktionen erfolgt die Umsetzung auf Grundlage eines Storyboards, welches am Anfang der Umsetzungsphase von den Parteien vereinbart wird.

a) PodMaster erstellt ein Storyboard, welches Inhalt und Host/Gäste („Protagonisten“) näher definiert. Das Storyboard wird dem Kunden vor Beginn der Umsetzungsphase übersendet.

b) Der Kunde verpflichtet sich, das Storyboard innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung durch PodMaster zu prüfen. Der Kunde kann Änderungswünsche durch Übersendung einer Liste der konkret vorzunehmenden Änderungen geltend machen. Daraufhin erstellt PodMaster ein korrigiertes Storyboard und übersendet dieses dem Kunden. Eine solche Korrekturschleife kann maximal 1 Mal erfolgen. Weitergehende Änderungswünsche können nur durch Anpassung des zugrundeliegenden Vertrages geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung des Storyboards geltend gemacht, so gilt das Storyboard als abgenommen und freigegeben. Es wird sodann Grundlage für die weitere Podcastproduktion.

c) Nach Umsetzung des Storyboards erstellt PodMaster eine vorläufige Rohfassung des Podcast. Der Kunde verpflichtet sich, die Rohfassung innerhalb von 4 Werktagen nach Übersendung durch PodMaster zu prüfen. Änderungswünsche zum Schnitt des Podcasts können im Rahmen von maximal 1 Korrekturschleifen geltend gemacht werden. Werden keine Änderungswünsche innerhalb von 4 Werktagen nach Übersendung der Rohfassung geltend gemacht, so gilt die Rohfassung als abgenommen und freigegeben.

(3) Bei Verträgen über die Anfertigung von anderen Produkten oder Werkleistungen gelten die Bestimmungen aus Absatz (2) entsprechend. Statt eines Storyboards wird ein Entwurf angefertigt. Ist aufgrund der Eigenart der Werkleistung kein vorheriger Entwurf notwendig, so entfallen die Korrekturschleifen für den Entwurf und es verbleibt bei den Korrekturschleifen gem. Absatz (2)(c) entsprechend. Bei Dienstleistungen wie Beratungen, Masterclasses, Workshops, Seminaren und Webinaren sind keine Korrekturschleifen möglich.

(4) PodMaster ist berechtigt, für die Erbringung der geschuldeten Leistungen Dritte zu beauftragen und Leistungen ganz oder teilweise durch Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen.

(5) Sind von PodMaster Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

(6) Es werden von PodMaster keine Garantien im Rechtssinne gegeben.

§ 5 Change-Requests – Leistungsänderungsverfahren

(1) Die Änderung der gem. § 4 vereinbarten Leistungsbeschreibung bedarf der korrespondierenden Erklärung der Parteien in Textform über die Änderung der Beschreibung. Der Kunde kann jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für PodMaster zumutbar und technisch umsetzbar sind. PodMaster prüft Änderungsverlangen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.

(2) Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 5 Werktagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. PodMaster hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.

(3) PodMaster wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt PodMaster dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit.

§ 6 Abnahme

(1) Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Beschaffenheit des Ergebnisses, einschließlich der vollständigen Umsetzung der Leistungsbeschreibung, ggf. das Vorliegen garantierter Eigenschaften sowie die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Dokumentation. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass PodMaster dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

(2) Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 4 Werktagen die Abnahmefähigkeit des Ergebnisses zu prüfen.

(3) Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde PodMaster eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat PodMaster eine mangelfreie und abnahmefähige Version der geschuldeten Leistungen bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

(4) Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 5 Werktagen schriftlich die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

(5) Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Diese steht jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Beseitigung der Mängel durch PodMaster. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

(6) Schlägt die Abnahme mindestens zweimal fehl, kann der Kunde die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.

§ 7 Vergütung – Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise für die jeweiligen Phasen. Ist ein Gesamtpreis vereinbart, so beinhaltet dieser nicht den Mehraufwand im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens. Mehraufwand aufgrund eines Leistungsänderungsverfahrens werden vorbehaltlich besonderer Vereinbarung nach Aufwand abgerechnet.

(2) Ist für die Podcastproduktion ein Gesamtpreis vereinbart, so ist der Gesamtpreises vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen abzugsfrei zu einem Drittel bei Beauftragung, zu einem Drittel vor Beginn der Produktion und zu einem Drittel 14 Tage nach Abnahme zu zahlen.

(3) Bei Beratungen, Masterclasses, Workshops, Seminaren, Schulungen, Trainings und Webinaren ist der Gesamtpreis vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen abzugsfrei zu hälftig bei Beauftragung und hälftig 14 Tage nach Abschluss des Auftrages zu zahlen.

(4) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(5) Die Rechnungserstellung erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung, bzw. Abnahme durch Übersendung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse.

(6) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswerts verlangt werden.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von PodMaster anerkannt oder mit der Hauptforderung von PodMaster synallagmatisch verknüpft sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Nutzungsrecht

(1) Mit Abschluss eines Auftrages erhält der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.

(2) Der Kunde räumt PodMaster nach Abschluss des Auftrages ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Ergebnissen von Aufträgen zum Zwecke der Bewerbung der Leistungen von PodMaster ein.

(3) PodMaster erhält sodann ebenfalls ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, den Namen und das Logo des Kunden nach erfolgreicher Auftragsausführung für vorstehende Werbezwecke zu nutzen.

§ 9 Weitere Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Materialien und Texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

(2) Der Kunde stellt PodMaster von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen aufgrund einer Pflichtverletzung des Kunden entstehen.

(3) Soweit Mitarbeiter oder Angestellte oder Dritte auf Seiten des Kunden an der Podcastproduktion als Protagonisten mitwirken und darin dargestellt werden sollen, ist der Kunde zum Schutz von deren Persönlichkeitsrechten verpflichtet, diese PodMaster in angemessener Frist vor Erstellung des Storyboards und spätestens eine Woche vor Produktionsbeginn zu benennen und deren schriftliche Zustimmung für diesen Zweck einzuholen und PodMaster zu übermitteln. Liegen die Zustimmungserklärungen nicht rechtzeitig vor oder werden diese nur mündlich mitgeteilt, stellt der Kunde PodMaster von der Haftung gegenüber diesem Personenkreis frei, wenn diese Personen Ansprüche aus Haftung wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte gegenüber PodMaster geltend machen, PodMaster sich aber an den vertraglichen Umfang und Inhalt der Podcastproduktion gehalten hat.

§ 10 Stornierung und Kündigung bei Verzögerungen

(1) Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Produktionsbeginn fallen keine Stornogebühren an.

(2) Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Produktionsterminen durch den Kunden gelten folgende Ausfallhonorare für Produktionsteam und Protagonisten als vereinbart:

a) Bei Stornierung in einem Zeitraum von 3 bis 5 Tagen vor dem geplanten Aufnahmetermin: 50% der Honorare für das Produktionsteam und der Gagen für Protagonisten. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation der Produktion inklusive externer Kosten wie Dienstleister und Ähnlichem.

b) Bei Stornierungen innerhalb 3 Tagen, jedoch minimal 36 Stunden vor dem geplanten Produktionstermin: 75% der Honorare für das Produktionsteam und der Gagen für Protagonisten sowie 100% der Miete für das Equipment und Beauftragung externer Dienstleister. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation der Produktion inklusive externer Kosten wie Dienstleister und Ähnlichem.

c) Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 36 Stunden vor dem geplanten Produktionstermin wird die gesamte kalkulierte Podcastproduktion in Rechnung gestellt.

(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) berechtigen PodMaster, die Erbringung der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 4 Wochen, so ist PodMaster berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Kunde zu tragen.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Distributions-Leistungen / Distributions-Paket

(1) Beauftragt der Kunde PodMaster mit der Ausführung der Distribution von Podcast-Produkten, so übernimmt PodMaster die Organisation der Distribution des Podcasts entsprechend des im Angebot für das Distributionspaket dargelegten Leistungsumfangs. PodMaster ist berechtigt, mit der Ausführung der Leistungen aus dem Distributionspaket Dritte zu beauftragen.

(2) Für die Distributionsleistung fällt ein jährliches Entgelt an, welches vorab in Rechnung gestellt wird. Die Bestimmungen zur Vergütung aus § 7 gelten entsprechend.

(3) Der Kunde kann das Distributionspaket mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich oder per Email kündigen. Nach der Kündigung werden alle Podcasts nach einer Übergangszeit von 4 Wochen auf allen Portalen gelöscht.

(4) Wünscht der Kunde den Wechsel zu einem anderen Hosting Service kann er PodMaster kostenpflichtig mit der Übertragung der bisherigen Podcasts beauftragen (Entgelt pro Staffel: 499 EUR netto).

§ 12 Gewährleistung und Haftung

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, wenn dieser die Leistungsergebnisse selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel dem Leistungsergebnis bereits bei Abnahme anhaftete.

(2) Wird PodMaster unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Bild- und Tonmaterial überlassen, so obliegt es dem Kunden, ggf. Sicherheitskopien anzufertigen oder eine Zusatzversicherung abzuschließen.

(3) Die vom Kunden zu verantwortende Darstellung von Daten und Informationen in den durch den PodMaster erstellten Ergebnissen erfolgt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Kunden. PodMaster übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der insofern dort dargestellten, vom Kunden übermittelten Daten und Informationen.

(4) Auf die Verfügbarkeit von auf Fremdservern gehosteten Podcasts hat PodMaster keinen Einfluss. Daher ist eine Haftung für die Verfügbarkeit insofern ausgeschlossen.

(5) Die Haftung von PodMaster für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen aufgrund Verzuges sowie Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet PodMaster nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen besteht keine Haftung. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von PodMaster.

§ 13 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde PodMaster oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 14 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1) Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand der Sitz von PodMaster. PodMaster ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des PodMaster, falls der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 15 Umsetzung der ODR­ Richtlinie

Online­ Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR­VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online­Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.